Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Für Schäden, die Dein Hund verursacht, kommt Deine Privathaftpflicht nicht auf. Du als Hundebesitzer haftest mit Deinem Privatvermögen. Schütz Dich daher mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung vor hohen Entschädigungsleistungen.
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3 gute Gründe für eine Hundehalterhaftpflicht
Teilweise Pflicht
Du haftest unbegrenzt
Umfassender Schutz
Wir analysieren den Markt
Darauf achten wir besonders:
Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz)
Schutz in gemieteten oder gepachteten Immobilien (z. B. Mietwohnung)Schadenabwicklung des Versicherers
Prüfung der versicherten Gefahren und Deckungserweiterungen
Ausführliche und individuelle Beratung
Wir analysieren den Markt
Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz)
Schutz in gemieteten oder gepachteten Immobilien (z. B. Mietwohnung)Schadenabwicklung des Versicherers
Prüfung der versicherten Gefahren und Deckungserweiterungen
Ausführliche und individuelle Beratung
Welche Schäden deckt die Hundehalter-Haftpflicht ab?
Weltweiter Schutz
Personenschäden
Mietsachschäden
Hundehüter & Familie
Führen ohne Leine
Hundeschule
Hundesport
Ungewollter Deckakt
Welpen
Unter Hunden
Bestattung
Forderungsausfall
Häufig gestellte Fragen zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung kommt nicht für vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie für Schäden an einem selbst oder am eigenen Eigentum auf.
Kommt es bei der Hundehaltung in der Mietwohnung zu Schäden wie Bissspuren und Kratzspuren an unbeweglichen Mietobjekten wie Bodenbeläge, Türen oder Wände, kommt die Hundehalter-Haftpflicht für die Kosten auf.
Ist die weltweite Deckung eingeschlossen, besteht Versicherungsschutz auch bei Urlaubsreisen im In- und Ausland.
Verletzt Dein Hund einen anderen Hund, so bist Du mit der Hundehaftpflicht abgesichert. Wird die Haftung geteilt, da beide Hunde nicht ganz unschuldig sind, übernimmt jede Hundehaftpflicht einen Teil der Kosten.
Erleidest Du durch den Hund eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden und der Halter des verursachenden Tieres kann nicht zahlen, dann kommt Deine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für Deine Ansprüche auf.
Wenn Dein Hund verstirbt, wegläuft oder von Dir veräußert wird, endet die Versicherung umgehend. Informiere Deinen Versicherer oder uns umgehend und leg eine Bescheinigung (Tierarzt, Kaufvertrag, Abmeldebescheinigung) bei.
Melde Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder ruf uns an. Wir kümmern uns.